AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedinungen (AGB) von Reisedienstleistungen in Bayern

Bitte beachten Sie auch die hier ausgewiesenen Geschäftsbedingungen für Gruppenreisen

1. Vermittlungsbedingungen
Reisedienstleistungen in Bayern ermöglicht dem Kunden Leistungen Dritter (in diesem Falle Unterbringung bei Quartiergebern wie Privatvermieter, Gasthöfe oder Hotels, Leihfahrräder samt Ausrüstung und Personentransporte)  zu buchen.Durch die Buchung kommt deshalb zwischen dem Kunden und Bayern-Radtour lediglich ein Vermittlungsvertrag zustande, auf den die Vorschriften der §§ 651a ff. BGB keine Anwendung finden.

Jede Quartierreservierung wird über Reisedienstleistungen in Bayern als Erklärungsbote im Auftrag des Kunden an den betreffenden Quartiergeber weitergegeben. Grundlage für den Vermittlungsvertrag ist der individuelle Quartiervorschlag von Reisedienstleistungen in Bayern an den Kunden.Der Kunde erhält zusätzlich zu seiner Quartierbuchung nebst Quartierliste einen konkreten Routenvorschlag, Kartenskizze, Streckeninfo und Tipps für seine individuelle An- und Rückreise für seine Fahrrad- oder Wandertour in Bayern und angrenzenden Ländern.

2.1.a. Aufwandsentschädigung für Änderung von Tourenplänen oder nachträgliche Absage
Jedes Angebot wird für unsere Kunden individuell erstellt.
Wenn der Kunde dem Angebot zustimmt, erstellen wir im nächsten Schritt einen Touren- und Kostenplan. Der Zeitaufwand für beide Arbeitsschritte ist nicht unerheblich.
Wenn der Kunde ein bereits zugesagtes Angebot, nach Zustellung des Touren- und Kostenplanes grundsätzlich ändern möchte (Reisezeit verändern, andere Unterkünfte oder Zimmertypen…), bedeutet das für uns einen erheblichen Mehraufwand.
Für die Änderung bez. Neuerstellung eines bereits erstellten Tourenplanes erheben wir eine zusätzliche Arbeitsgebühr von von mindestens 30,00 Euro, maximal 60,00 Euro.

Wenn der Kunde ein bereits zugesagtes Angebot, nach Zustellung des Touren- und Kostenplanes absagt, storniert oder sich nicht in der vorgegebenen Zeitfrist meldet, erheben wir für die bereits erbrachte Arbeitsleistung und für den aufwendigen Schriftwechsel der dann nötigen Stornierungen der gebuchten Unterkünfte, folgende pauschale Aufwandsentschädigung:
Touren bis zu 5 Übernachtungen: Für bis zu 2 Personen: 50 Euro
Touren mit 6 bis 8 Übernachtungen: Für bis zu 2 Personen: 75 Euro
Touren mit 9 bis 11 Übernachtungen: Für bis zu 2 Personen: 100 Euro
Touren mit 12 und mehr Übernachtungen: Für bis zu 2 Personen: 125 Euro
für jede weitere Person zusätzlich 15 Euro
Diese Aufwandsentschädigung ist innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.

2. Zustandekommen des Vermittlungsvertrages

  • Schritt 1: Der Kunde erhält nach telefonischer Rücksprache ein unverbindliches, schriftliches Angebot über die von ihm gewünschte Reise.
  • Schritt 2: Nachdem der Kunde das unverbindliche, schriftliche Angebot akzeptiert hat, erhält der Kunde im nächsten Schritt einen unverbindlichen Tourenplan mit genauem Kostenplan über die von ihm gewünschte Reise.
  • Schritt 3: Erst wenn der Kunde dem Tourenplan schriftlich oder mündlich zugesagt hat, ist der Vermittlungsvertrag zwischen  Reisedienstleistungen in Bayern und dem Kunden verbindlich.
  • Schritt 4: Der Kunde erhält eine Auftragsbestätigung / Rechnung über die im Touren- und Kostenplan ausgewiesene Servicegebühr.
  • Schritt 5: Nachdem die Servicegebühr beglichen wurde, erhält der Kunde seine Reiseunterlagen. Die Reiseunterlagen werden zum einen per E-Mail als PDF, zum anderen per Briefpost frei Haus versendet.

2-1. Leistungsverpflichtung von Reisedienstleistungen in Bayern
Die Leistungsverpflichtung von Reisedienstleistungen in Bayern ergibt sich ausschließlich aus den Leistungsinhalten des Touren- und Kostenplanes  für den Kunden, unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. Der Vermittlungsvertrag  kommt, wie unter § 2, mit der mündlichen oder schriftlichen Zusage des Kunden zustande und somit verbindlich.

Der anmeldende Kunde  haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Teilnehmern aus dem Vermittlungsvertrag, sofern der Kunde diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.

Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung von Reisedienstleistungen in Bayern vom Inhalt des letzten, erstellten Angebotes ab, kommt ein Vertrag nicht zustande. Somit liegt dann ein neues Angebot von Reisedienstleistungen in Bayern vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Auftraggeber dies durch ausdrückliche Erklärung wie erneuter schriftlicher oder mündlicher Zusage, Anzahlung, Restzahlung oder Antritt seiner Reise annimmt.

3. Zahlungsbedingungen für Einzelreisen (nicht für Gruppenreisen)
Erst nach dem Erhalt der schriftlichen oder mündlichen Zusage zum Touren- und Kostenplan bekommt der Kunde von Reisedienstleistungen in Bayern eine Auftragsbestätigung mit Rechnung über den Betrag der Servicepauschale; für die Ausarbeitung seiner Radtour, die individuelle Reservierung seiner Übernachtungsquartiere mit den dazugehörenden Leistungen und die mögliche Buchung von Leihrädern oder Leihausrüstung.

Diese Rechnung begleicht der Kunde nach Erhalt zu dem angegebenen Zahlungsziel. Da Reisedienstleistungen in Bayern bei den vielen Quartiergebern keine Kontingente besitzt, können die Vorabreservierungen für den Kunden nicht länger als zehn Tage aufrecht erhalten werden.

Nach  Zahlungseingang erhält der Kunde eine Zahlungsbestätigung. Die im Reisevertrag angegebenen Unterlagen werden zum einen per E-Mail (als PDF) und zum anderen per Briefpost an den Kunden versendet.

Die von Reisedienstleistungen in Bayern an den Kunden weitergegebene Übernachtungspreise sind für diesen ohne zusätzliche Provisionen oder Auftragsgebühren versehen. Der Kunde bezahlt den Übernachtungspreis direkt vor Ort bei dem betreffenden Quartiergeber. Auf eine eventuell anfallende Kurtaxe wird der Kunde  hingewiesen.

Kurorte, Erholungsorte und sonstige Fremdenverkehrsgemeinden können eine Kurtaxe (§43, Kommunalabgabengesetz)  erheben, um ihre Kosten für die Herstellung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen zu decken.

3-1. Änderungen und Stornierungen (Einzelreisen, keine Gruppen- oder Pauschalreisen)
Der Kunde kann jederzeit von seinem Buchungsvertrag zurücktreten.
Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten vom Kunden  alle Änderungen und Stornierungen der Unterkünfte zuerst  über Reisedienstleistungen in Bayern, danach bei den gebuchten Unterkünften vorgenommen werden. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Änderung oder Stornierung ist der Zugang der Mitteilung bei dem betreffenden Quartiergeber.

Der Kunde erhält mit jeder verbindlichen Reservierung die für seine Übernachtungsquartiere betreffenden Änderungs- und Stornierungsbedingungen.
Eine Hotelbuchung ist ein rechtlich bindender Vertrag. Auch wenn diese Buchung von einem  Erklärungsboten (in diesem Fall von Reisedienstleistungen in Bayern) im Auftrag des Kunden an den betreffenden Quartiergeber weitergegeben wurde.

Der Kunde darf sich nicht wundern, wenn er nach seiner Absage eine Stornorechnung erhält. Denn der Vertrag gilt, gleichgültig, ob das Zimmer telefonisch, per Fax oder E-Mail bestellt wurde. Auch eine frühzeitige Stornierung entlastet den Übernachtungsgast nicht.
Nur wenn der Hotelbesitzer oder Quartiergeber das Zimmer in der gleichen Preiskategorie weitervermieten kann, darf er keine Stornogebühren verlangen. Ansonsten kann der Hotelier oder Quartiergeber für eine stornierte Buchung laut Gesetz den vollen Zimmerpreis abzüglich der ersparten Aufwendungen von seinem Gast verlangen.

Bei manchen Zimmerbuchung für unsere Kunden werden unsere Kreditkarten-Daten zur Sicherheit verlangt. Sollten Sie kurzfristig vor Anreise stornieren oder gar nicht Anreisen, werden wir Ihnen die uns belasteten Kosten plus einer Bearbeitungsgebühr von 10 Euro in Rechnung stellen. Infos dazu finden Sie in Ihrem persönlichen Tourenplan.

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-/Reisekrankenversicherung.

4. Leistungsänderungen
Abweichungen oder Änderungen einzelner Dienstleistungen vom vereinbarten Inhalt des Vermittlungsvertrages, welche nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Reisedienstleistungen in Bayern nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig sofern die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der  Dienstleistung nicht verändern.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Reisedienstleistungen in Bayern ist verpflichtet, Sie  über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird Reisedienstleistungen in Bayern eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, ohne Gebühren vom Buchungsvertrag zurückzutreten.

5. Absage des Kunden – Erstattung der Servicegebühr / Pauschale
Will der Kunde die geplante Reise nach seiner bereits geleisteten Zusage zum Touren- und Kostenplan wieder absagen, ist eine Erstattung der Servicegebühr / Pauschale nur noch anteilsmäßig möglich. Grund: Die bereits erbrachte Leistung wie Arbeitszeit, Kosten für Telefonate, Faxe, Briefverkehr etc. können nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Erstattungsbeträge:

  • Absage des Kunden bevor die Reiseunterlagen versendet wurden: Erstattungsbetrag 30% der Servicegebühr. Die restliche Summe ist innerhalb der auf der Auftragsbestätigung / Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
  • Absage des Kunden nachdem die Reiseunterlagen versendet wurden: Keine Erstattung mehr möglich. Die von Reisedienstleistung in Bayern erbrachte Leistung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Die erbrachte Leistung ist mit Zusendung der Reiseunterlagen an den Kunden vollständig abgeschlossen.

Nimmt der Auftraggeber, oder die mit angemeldeten Teilnehmer, einzelne Dienstleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von Reisedienstleistungen in Bayern zu vertretenden Gründen  nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Auftraggebers bez. der mit angemeldeten Teilnehmer auf anteilige oder vollständige Rückerstattung der Servicepauschale.

6. Unsere Vertrags- und Stornobedingungen für alle Pauschalreisen und Gruppenradreisen*
*Als Gruppenreisen gelten, wenn ab 3 Zimmer pro Etappenziel / Unterkunft benötigt werden. Die Zahlungsabwicklung   bei Gruppenradreisen erfolgt grundsätzlich nur mit einer Person. Bei sehr zeitaufwendigen Planungen informieren wir den oder die Interessenten vorab, dass wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,00 Euro pro Teilnehmer erheben. Diese Bearbeitungsgebühr wird Ihnen nach erfolgter Buchung auf den Reisepreis gut geschrieben. Sollte keine Buchung zustande kommen, behält Reisedienstleistungen in Bayern die Bearbeitungsgebühr als Aufwandsentschädigung ein.

Der Kunde bekommt einen Sicherungsschein gemäß § 651k BGB ausgehändigt oder per Post zugesandt. Eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises ist nach Vertragsabschluss fällig.
Die Restzahlung des Reisepreises ist, wenn nichts anderes mit Ihnen vereinbart wurde und sofern der Sicherungsschein übergeben ist, 30 Tage, bei Reisen im Ausland 50 Tage vor Anreise fällig.

7. Reiserücktritt durch den Kunden bei Gruppen und Pauschalreisen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Reisedienstleistungen in Bayern unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Reisedienstleistungen in Bayern den Anspruch auf den Reisepreis.
In diesem Fall kann Reisedienstleistungen in Bayern, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Reisedienstleistungen in Bayern hat bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden, bezogen auf den Gesamtreisepreis, berechnen wir wie folgt:

Rücktritt bis 90 Tage vor Reisebeginn 15 % vom Reisepreis
vom 89. bis 42. Tag vor Reisebeginn 30 % vom Reisepreis
vom 41. bis 28. Tag vor Reisebeginn 60 % vom Reisepreis
vom 27. bis zum Tag vor Reisebeginn 85 % vom Reisepreis
am Tag der Anreise und bei Nichterscheinen 90 % vom Reisepreis

Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Reisedienstleistungen in Bayern nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Stornogebühr.

Reisedienstleistungen in Bayern behält sich vor, anstelle der vorstehenden Stornogebühren eine höhere,
konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Reisedienstleistungen in Bayern nachweist, dass ihr wesentlich
höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind.
In diesem Fall ist Reisedienstleistungen in Bayern verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der
ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

7.1 Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Reise
Der Veranstalter behält sich vor, eine Reise abzusagen, wenn die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird (bis 21 Tage vor Reiseantritt) bzw. auch kurzfristig aufgrund höherer Gewalt (Streiks, Krieg oder kriegsähnlicher Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen, etc.), das heißt aufgrund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gehobenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Geleistete Zahlungen werden rückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

8. Umbuchungen
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Reisedienstleistung in Bayern eine Umbuchungsgebühr erheben. Diese Gebühr ist abhängig vom tatsächlichem Arbeits- und Zeitaufwand und wird dem Kunden vor erfolgter Umbuchung mitgeteilt. In der Regel beläuft sich die Umbuchungsgebühr zwischen 10 Euro und maximal 120 Euro (bei sehr komplexen Vorgängen) pro Person.

9. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Wenn der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen) nicht in Anspruch,
hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Reisedienstleistungen in Bayern wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

10. Besondere Obliegenheiten des Kunden
Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich vor Buchung der Reise, vor Reiseantritt und während der Reise selbst bezüglich seiner gesundheitlichen Verfassung und seiner körperlichen Konstitution zu vergewissern und insbesondere angehalten, vor der Buchung und/oder dem Reiseantritt gegebenenfalls ärztlichen Rat in Anspruch zu nehmen.
Reisedienstleistungen in Bayern unterliegt hierbei keiner vertraglichen Beratungs-, Überwachungs- und Prüfungspflicht.
Der Kunde ist für die Verkehrssicherheit, die technische Funktionsfähigkeit und alle sonstigen Umstände im Zusammenhang mit der Mitführung eines eigenen Fahrrades ausschließlich selbst verantwortlich. Auch hierbei obliegt Reisedienstleistungen in Bayern keine Beratungs- oder Überprüfungspflicht.
Bei mitgeführten eigenen Fahrrädern und auch bei zur Verfügung gestellten Fahrrädern obliegt dem Kunden eine fortlaufende Überprüfung bezüglich der technischen Mängelfreiheit und der Verkehrssicherheit. Im Rahmen seiner allgemeinen gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelrüge ist der Kunde gehalten, etwaige Mängel unverzüglich der von Reisedienstleistung in Bayern beauftragten Verleihfirma mitzuteilen und – bei einem zur Verfügung gestellten Fahrrad – Abhilfe zu verlangen.
Der Kunde ist zur strikten Einhaltung aller Verkehrsvorschriften verpflichtet. Unabhängig von den hierzu von Reisedienstleistung in Bayern übergebenen Informationen, hat sich der Kunde auch selbst über entsprechende Verkehrsvorschriften des jeweiligen Reiselandes zu informieren.
Der Kunde ist gehalten, jedwede Schädigung, Beeinträchtigung oder Gefährdung fremder Personen und Sachen zu vermeiden und bei der Führung des Fahrrades sein Verhalten und seine Fahrweise entsprechend auszurichten. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen dringend einen geeigneten Fahrrad-Schutzhelm zu benutzen. Alle Empfehlungen über die Streckenführung werden  nach bestem Wissen und Gewissen an  den Kunden weitergegeben. Reisedienstleistungen in Bayern übernimmt keine Garantie über die Beschaffenheit der empfohlenen Strecken und die empfohlenen Reisezeiten.

11. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
Die Geltendmachung kann unter Wahrung der gesetzlichen Fristen nur gegenüber Reisedienstleistungen in Bayern unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen.
Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

12. Verjährung
Mögliche Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von RWR oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Reisedienstleistungen in Bayern beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Reisedienstleistungen in Bayern oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Reisedienstleistungen in Bayern beruhen.
Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
Schweben zwischen dem Kunden und Reisedienstleistungen in Bayern Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Reisedienstleistungen in Bayern die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

13. Datenschutz
Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters. Diese ist abrufbar unter: www.bayern-radtour.de

14. Gerichtsstand, Sonstiges
Der Auftraggeber kann  Reisedienstleistungen in Bayern nur an deren Sitz verklagen.
Für Klagen von Reisedienstleistungen in Bayern gegen den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Auftraggebers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, bez. Vollkaufleute, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

In diesen Fällen ist der Sitz von Bayern-Radtour maßgebend.
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Bayern-Radtour und Kunden, welche  keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

15. Preise und Mehrwertsteuer
In den Servicepreisen ist die aktuell gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten..

Ihr zuständiger Radreiseveranstalter:

Reisedienstleistungen in Bayern
Einzelunternehmen Gerhard Schmidt
Heinrich-von-Stein-Straße 195 B
D-92342 Freystadt
Tel: +49-(0)9179 / 946 77 30
Fax: +49(0)9179 / 961 61 45
reise(at)bayern-radtour.de

Stand: Januar 2024