﻿{"id":3140,"date":"2018-06-30T19:50:55","date_gmt":"2018-06-30T17:50:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bayern-radtour.de\/wpnew\/?page_id=3140"},"modified":"2026-02-16T20:38:07","modified_gmt":"2026-02-16T18:38:07","slug":"pauschalreiserichtlinie","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.bayern-radtour.de\/wpnew\/pauschalreiserichtlinie\/","title":{"rendered":"Pauschalreiserichtlinie"},"content":{"rendered":"<p>Standard-Formblatt (nach Art. 251 EGBGB) zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise von Reisedienstleistungen in Bayern (nach \u00a7 651a BGB)<\/p>\n<p>Die Firma Reisedienstleistungen in Bayern bietet grunds\u00e4tzlich keine Pauschalreisen an.<br \/>\nSollte es im Einzelfall der Kunde aber ausdr\u00fccklilch w\u00fcnschen &#8211;&nbsp; und es kann diesen W\u00fcnschen entsprochen werden &#8211; dann kann eine Pauschaleise nach vorheriger Absprache geplant werden.<br \/>\nWenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben gilt folgende Richtlinie:<\/p>\n<p>Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015\/2302. Daher k\u00f6nnen Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die f\u00fcr Pauschalreisen gelten. Reisedienstleistungen in Bayern tr\u00e4gt die volle Verantwortung f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung der gesamten Pauschalreise.<\/p>\n<p>Zudem verf\u00fcgt Reisedienstleistungen in Bayern \u00fcber die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung f\u00fcr die R\u00fcckzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer R\u00fcckbef\u00f6rderung im Falle ihrer Insolvenz.<\/p>\n<p>Weiterf\u00fchrende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015\/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form finden Sie unter www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de<\/p>\n<p>Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015\/2302:<\/p>\n<p>Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen \u00fcber die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.<\/p>\n<p>Es haftet immer mindestens ein Unternehmer f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.<\/p>\n<p>Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, \u00fcber die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reiseb\u00fcro in Verbindung setzen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Reisenden k\u00f6nnen die Pauschalreise \u2014 innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umst\u00e4nden unter zus\u00e4tzlichen Kosten \u2014 auf eine andere Person \u00fcbertragen.<\/p>\n<p>Der Preis der Pauschalreise darf nur erh\u00f6ht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erh\u00f6hen und wenn dies im Vertrag ausdr\u00fccklich vorgesehen ist und in jedem Fall bis sp\u00e4testens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserh\u00f6hung 8 % des Pauschalreisepreises \u00fcbersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zur\u00fccktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserh\u00f6hung vorbeh\u00e4lt, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.<\/p>\n<p>Die Reisenden k\u00f6nnen ohne Zahlung einer R\u00fccktrittsgeb\u00fchr vom Vertrag zur\u00fccktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich ge\u00e4ndert wird. Wenn der f\u00fcr die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umst\u00e4nden auf eine Entsch\u00e4digung.<\/p>\n<p>Die Reisenden k\u00f6nnen bei Eintritt au\u00dfergew\u00f6hnlicher Umst\u00e4nde vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer R\u00fccktrittsgeb\u00fchr vom Vertrag zur\u00fccktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeintr\u00e4chtigen.<\/p>\n<p>Zudem k\u00f6nnen die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren R\u00fccktrittsgeb\u00fchr vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/p>\n<p>K\u00f6nnen nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgem\u00e4\u00df durchgef\u00fchrt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer R\u00fccktrittsgeb\u00fchr vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn Leistungen nicht gem\u00e4\u00df dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es vers\u00e4umt, Abhilfe zu schaffen.<\/p>\n<p>Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und\/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgem\u00e4\u00df erbracht werden.<\/p>\n<p>Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.<\/p>\n<p>Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder \u2013 in einigen Mitgliedstaaten \u2013 des Reisevermittlers werden Zahlungen zur\u00fcckerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschl\u00e4gig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Bef\u00f6rderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die R\u00fcckbef\u00f6rderung der Reisenden gew\u00e4hrleistet.<br \/>\nDie Firma Reisedienstleistungen in Bayern hat f\u00fcr seine angebotenen Pauschalreisen eine<br \/>\nInsolvenzversicherung mit der Travelsafe Service-Gesellschaft f\u00fcr f\u00fcr Touristik-Versicherungen mbH abgeschlossen.<br \/>\nDie Reisenden k\u00f6nnen diese Einrichtung kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Reisedienstleistungen in Bayern verweigert werden<br \/>\n( Travelsafe Service-Gesellschaft f\u00fcr f\u00fcr Touristik-Versicherungen mbH, Neuburger Stra\u00dfe 102f, D-94036 Passau, Telefon: +49 (0)851 521 52<br \/>\nE-Mail: info@travelsafe.de<\/p>\n<p>Formblatt-Pauschalreiserichtline-072018<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Standard-Formblatt (nach Art. 251 EGBGB) zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise von Reisedienstleistungen in Bayern (nach \u00a7 651a BGB) Die Firma Reisedienstleistungen in Bayern bietet grunds\u00e4tzlich keine Pauschalreisen an. 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