Vermittlungsbedingungen
Bayern-Radtour ermöglicht dem Kunden Leistungen Dritter (in diesem Falle Unterbringung bei Quartiergebern wie Privatvermieter, Gasthöfe oder Hotels)  zu buchen. Bayern-Radtour bietet in eigener Verantwortung keinerlei Reiseleistungen an.

Durch die Buchung kommt deshalb zwischen dem Kunden und Bayern-Radtour lediglich ein Vermittlungsvertrag zustande, auf den die Vorschriften der §§ 651a ff. BGB keine Anwendung finden.

Jede Quartierreservierung wird über Bayern-Radtour als Erklärungsbote im Auftrag des Kunden an den betreffenden Quartiergeber weitergegeben.

Grundlage für den Vermittlungsvertrag ist der individuelle Quartiervorschlag von Bayern-Radtour an den Kunden.

Der Kunde erhält zusätzlich zu seiner Quartierbuchung nebst Quartierliste einen konkreten Routenvorschlag, Kartenskizze, Streckeninfo und Tipps für seine individuelle An- und Rückreise für seine Fahrrad- oder Wandertour in Bayern und angrenzenden Ländern.

Leistungsverpflichtung von Bayern-Radtour
Die Leistungsverpflichtung von Bayern-Radtour  ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung für den Kunden, unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.

Der Vermittlungsvertrag  kommt mit der Buchungsbestätigung von Bayern-Radtour  an den Kunden  zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird eine schriftliche Ausfertigung (per E-Mail oder Telefax) der Buchungsbestätigung übermittelt.

Der anmeldende Kunde  haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Teilnehmern aus dem Vermittlungsvertrag, sofern der Kunde diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.

Weicht der Inhalt der Vermittlungsbestätigung von Bayern-Radtour vom Inhalt der Anmeldung ab, kommt ein Vertrag nicht zustande. Somit liegt dann ein neues Angebot von Bayern-Radtour vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Auftraggeber  dies durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Antritt seiner Reise annimmt.

Zahlungsbedingungen
Erst nach dem Erhalt Ihres schriftlichen Auftrages und dem Versand der Buchungsbestätigung, bekommt der Kunde von Bayern-Radtour  eine Rechnung über den Betrag der Servicepauschale; für die Ausarbeitung seiner Radtour und die individuelle Reservierung seiner Übernachtungsquartiere. 

Diese Rechnung begleicht der Kunde  sofort nach Erhalt. Da Bayern-Radtour bei den vielen Quartiergebern keine Kontingente besitzt, können  die Vorabreservierungen für den Kunden nicht länger als maximal fünf Tage aufrecht erhalten werden.

Nach  Zahlungseingang erhält der Kunde umgehend  per Post seine persönlichen Informationsunterlagen  mit genauer Quartierliste, Streckenbeschreibung und Kartenskizzen.

Die von Bayern-Radtour an den Kunden weitergegebene Übernachtungspreise sind für diesen ohne zusätzliche Provisionen oder Auftragsgebühren versehen. Der Kunde bezahlt den Übernachtungspreis direkt vor Ort bei dem betreffenden Quartiergeber. Auf eine eventuell anfallende Kurtaxe wird der Kunde  hingewiesen.

Kurorte, Erholungsorte und sonstige Fremdenverkehrsgemeinden können eine Kurtaxe (§43, Kommunalabgabengesetz)  erheben, um ihre Kosten für die Herstellung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen zu decken.

Leistungsänderungen
Abweichungen oder Änderungen einzelner Dienstleistungen vom vereinbarten Inhalt des Vermittlungsvertrages, welche nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Bayern-Radtour nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig sofern die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der  Dienstleistung nicht verändern.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Bayern-Radtour  ist verpflichtet, Sie  über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird Bayern-Radtour eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, ohne Gebühren vom Buchungsvertrag zurückzutreten.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Eine Erstattung der Servicepauschale nach erbrachter Leistung unsererseits ist nicht möglich.

Nimmt der Auftraggeber, oder die mit angemeldeten Teilnehmer, einzelne Dienstleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von Bayern-Radtour zu vertretenden Gründen  nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Auftraggebers bez. der mit angemeldeten Teilnehmer auf anteilige oder vollständige Rückerstattung.

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, eMail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbin-dung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:
Bayern-Radtour
Gerhard Schmidt
Rosenstraße 3
90592 Schwarzenbruck
Tel / Fax: 09183 / 956 384
E-Mail: zentrale(at)bayern-radtour.de
Internet: www.bayern-radtour.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung

Änderungen und Stornierungen
Der Kunde kann jederzeit von seinem Buchungsvertrag zurücktreten.
Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten vom Kunden  alle Änderungen und Stornierungen der Unterkünfte immer bei den jeweiligen Quartiergebern vorgenommen werden. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Änderung oder Stornierung ist der Zugang der Mitteilung bei dem betreffenden Quartiergeber.

Der Kunde erhält mit jeder verbindlichen Reservierung die für seine Übernachtungsquartiere betreffenden Änderungs- und Stornierungsbedingungen.
Eine Hotelbuchung ist ein rechtlich bindender Vertrag. Auch wenn diese Buchung von einem  Erklärungsboten (in diesem Fall von Bayern-Radtour) im Auftrag des Kunden an den betreffenden Quartiergeber weitergegeben wurde.

Der Kunde darf sich nicht wundern, wenn er nach seiner Absage eine Stornorechnung erhält. Denn der Vertrag gilt, gleichgültig, ob das Zimmer telefonisch, per Fax oder E-Mail bestellt wurde. Auch eine frühzeitige Stornierung entlastet den Übernachtungsgast nicht.

Nur wenn der Hotelbesitzer oder Quartiergeber das Zimmer in der gleichen Preiskategorie weitervermieten kann, darf er keine Stornogebühren verlangen. Ansonsten kann der Hotelier oder Quartiergeber für eine stornierte Buchung laut Gesetz den vollen Zimmerpreis abzüglich der ersparten Aufwendungen von seinem Gast verlangen.

Es empfiehlt sich für den Kunden der Abschluss einer Hotel-Storno-Versicherung.

Datenschutz
Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters. Diese ist abrufbar unter: www.bayern-radtour.de

Volljährigkeit
Der Kunde erklärt ausdrücklich mit Abgabe seines Auftrages, dass er das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, voll geschäftsfähig ist und sein überwiegender Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Hat  der Kunde das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet, versichert er mit Aufgabe des Auftrages, dass er zu dieser berechtigt ist. Der anbietende Dienstleister weist auf die mögliche Strafbarkeit einer Falschangabe hiermit hin.

Gerichtsstand, Sonstiges
Der Auftraggeber kann Bayern-Radtour  nur an deren Sitz verklagen.
Für Klagen von Bayern-Radtour gegen den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Auftraggebers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, bez. Vollkaufleute, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

In diesen Fällen ist der Sitz von Bayern-Radtour maßgebend.
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Bayern-Radtour und Kunden, welche  keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Mitwirkungspflicht
Ein Radurlaub ist Aktivurlaub und erfordert deshalb mehr Einsatz als eine gewöhnliche Pauschalreise. Darum ist es Ihre Pflicht, zu klären, ob Sie den gesundheitlichen Anforderungen einer solchen Reise gewachsen sind. Es wird vorausgesetzt dass Sie Ihr Fahrrad im Straßenverkehr auf befestigten und unbefestigten Wegen bei jeder Witterung beherrschen.

Radfahren bedeutet immer aktive Teilnahme am allgemeinen Verkehrsgeschehen. Als Radfahrer sind Sie verpflichtet, die aktuell geltenden Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu beachten. Für Unfälle an denen Sie und/oder Ihre Mitradler/innen beteiligt sind, übernehmen wir keine Haftung. Dies gilt insbesondere auch bei geführten Radtouren.

Alle Empfehlungen über die Streckenführung werden  nach bestem Wissen und Gewissen an  den Kunden weitergegeben. Bayern-Radtour übernimmt keine Garantie über die Beschaffenheit der empfohlenen Strecken und die empfohlenen Reisezeiten.

Vergewissern Sie sich vor Antritt Ihrer Radtour auf einen technisch einwandfreien Zustand Ihres Fahrrades. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir die Benutzung eines zugelassenen und funktionierenden Fahrradhelmes.

Stand: Dezember 2012